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© 2026 TB Sportwagen. Alle Rechte vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TB Sportwagenvermietung
Inhaber: Talip Sackan
Dörrhorststraße 13, 67059 Ludwigshafen am Rhein
E-Mail: [email protected]

Hier finden Sie auch unsere Datenschutzhinweise und unser Impressum.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter (auch "Vermieter") und dem jeweiligen Kunden (auch "Mieter") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese Allgemeinen Bedingungen gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.

(5) "Schriftform" gemäß dieser AGB umfasst auch stets die Textform.

§ 2 Angebotene Leistungen, Vertragsschluss

(1) Wir bieten die Anmietung von Kraftfahrzeugen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.

(2) Der Mietvertrag kommt in der Regel durch Unterzeichnung des Mietvertragsformulars durch beide Parteien zustande.

(3) Angaben auf der Webseite, in Prospekten, Social Media und weiteren Medien sind freibleibend und unverbindlich.

(4) Ein Vertragsabschluss vor Ort oder am Telefon ist unmittelbar verbindlich, sobald die Parteien das Vertragsformular unterzeichnet haben. Die Herausgabe des Wagens kann insbesondere verweigert werden, wenn die Kaution noch nicht hinterlegt wurde oder Dokumente wie Führerschein etc. fehlen.

(5) Soweit nicht anders angegeben, erfolgt der Vertragsabschluss in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird datenschutzkonform gespeichert.

§ 3 Preise, Zahlung, Kaution

(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Tages-/Gesamtpreise. Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind spätestens bei Fahrzeugübergabe fällig. Zulässige Zahlungsarten: Barzahlung, Überweisung, Kartenzahlung.

(3) Vor Beginn der Mietzeit ist eine Kaution in Höhe von 3.500 € zu hinterlegen. Alternativ kann nach Vereinbarung ein eigenes Fahrzeug als Sicherheit hinterlegt werden. Die Rückzahlung/Rückgabe erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs.

(4) Im Mietpreis ist in der Regel enthalten:

  • Versicherung mit Selbstbeteiligung
  • Vertraglich vereinbarte Inklusiv-Kilometer

(5) Zusätzlich berechnet werden können insbesondere:

  • Für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer: 2 € pro Kilometer
  • Reinigungskosten bei übermäßiger Verschmutzung je nach Aufwand
  • Weitere Gebühren gemäß diesen AGB

§ 4 Reservierung und Stornierung – Kein Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht nicht, da es sich um die Vermietung eines Beförderungsmittels für einen spezifischen Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Reservierung: Reservierungen sind erst nach Eingang einer Anzahlung verbindlich. Im Falle der Nichtabnahme oder Stornierung wird die Anzahlung nicht erstattet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Stornierungsgebühren:

  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 3–7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • Weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

Die Stornogebühr entfällt anteilig für Tage, an denen das Fahrzeug anderweitig vermietet werden kann.

§ 5 Übergabe, Rückgabe, Pflichten

(1) Es gilt die im Mietvertrag angegebene Mietzeit.

(2) Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und gereinigtem Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand beim Empfang auf Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen und den Zustand im Übergabeprotokoll zu bestätigen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt sicher aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang.

(6) Das Fahrzeug ist vor starker Beanspruchung warm zu fahren und nach Nutzung schonend abzukühlen.

(7) Öl- und Wasserstand, Reifendruck und Bremsen sind zu kontrollieren. Es darf nur der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Der Transport gefährlicher oder verbotener Gegenstände ist untersagt. Da es sich um ein Sportfahrzeug handelt, ist der Transport von sperrigen Gegenständen untersagt.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit auf seine Kosten und Gefahr zurückzuliefern.

(9) Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, es sei denn, es wurde nicht vollgetankt übernommen.

(10) Bei Rückgabe ohne vollständige Betankung wird ein Betrag von 4 € pro fehlendem Liter berechnet.

§ 6 Fahrzeugführer und Voraussetzungen

(1) Das Mietobjekt darf nur vom Kunden und den vereinbarten Fahrern, die einen gültigen Führerschein besitzen, gefahren werden.

(2) Die Anmietung und Nutzung unserer Fahrzeuge ist erst ab dem 21. Lebensjahr und bei mindestens 2 Jahren Führerscheinbesitz gestattet.

(3) Gegen eine Gebühr von 50 € pro Person können weitere Fahrer eingetragen werden; dies bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

(4) Wird das Fahrzeug von einer nicht autorisierten Person geführt, haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Bußgelder.

§ 7 Nutzungsbeschränkungen

(1) Das Mietobjekt darf insbesondere nicht zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, Motorsportveranstaltungen und deren Vorbereitung verwendet werden.

(2) Die Nutzung von Launch-Control, Driften, Burnouts oder vergleichbaren Hochbelastungsfahrweisen ist untersagt.

§ 8 Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern. Alle Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses gelten unverändert weiter, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

§ 9 Haftungsregelungen

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und typischen Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nicht.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.

(5) Der Kunde hat das Mietobjekt im gleichen Zustand zurückzugeben. Er haftet insbesondere für Maderschäden, Glasbruch und Steinschläge, Sachverständigenkosten, Rechtsverfolgungskosten, Abschleppkosten, Mietausfall und Wertminderung des KFZ, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.

(6) Ist eine Versicherung abgeschlossen, beschränkt sich die Haftung des Kunden auf den Selbstbeteiligungssatz.

§ 10 Verhalten bei Unfall/Schaden/Panne/Diebstahl

Bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet:

  • Sofort die Polizei zu verständigen
  • Den Vermieter unverzüglich zu informieren (telefonisch und in Textform)
  • Ein Unfallprotokoll zu erstellen und Beweise zu sichern (Fotos, Zeugendaten etc.)

Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der Kunde. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das übergebene Fahrzeug und haftet für sämtliche Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen.

§ 11 Reparaturen

(1) Reparaturen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.

(2) Reparaturen werden von uns übernommen, wenn sie nicht durch unsachgemäße Handhabung oder Verschulden des Kunden verursacht wurden.

(3) Vor Reparaturen die einen Betrag von 50 € (ohne MwSt.) übersteigen, ist unsere Weisung einzuholen.

§ 12 Versicherung & Selbstbeteiligung

Die Vollkaskoversicherung gilt mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 5.000 € je Schadenereignis.

§ 13 Rauchverbot

In allen Fahrzeugen gilt ein absolutes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten, Vapes, Shishas). Bei Verstößen wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr bis zu 800 € erhoben, es sei denn, der Mieter weist geringere Kosten nach.

§ 14 Fahrzeug-Ortung (GPS)

(1) Die Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet.

(2) Die Ortung dient insbesondere der Sicherung der Fahrzeuge sowie der Aufklärung von Pflichtverstößen, dem Diebstahlschutz bzw. der Rückerlangung nach Diebstahl.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AGB wurden anwaltlich erstellt bzw. geprüft durch die Kanzlei-Kick.de (Rechtsanwalt Andreas Kick LL.M. (Stellenbosch) in Zusammenarbeit mit yourXpert).